Bundesland
Sachsen
Lage und Umfeld
Die Stadt Großenhain, OT Walda-Kleinthiemig liegt im Landkreis Meißen. Die Städte Riesa und Großenhain sind verkehrstechnisch gut zu erreichen. Unser Heim ist idyllisch gelegen – nahe der Röderaue und des Zabeltitzer Schlosses.
Rechtsgrundlage
Der rechtliche Rahmen wird durch die §§ 34, 35a, 41 SGB VIII bestimmt.
Altersgruppe
3 – 18 Jahre
Kapazität
16 Kinder und Jugendliche
Aufnahmekriterien
- seelische Probleme bzw. Behinderungen
- Retardierung bzw. Störung der Entwicklung
- Schul- und Lernschwierigkeiten
- kritische Familienverhältnisse
- Sucht- und Missbrauchserscheinungen
- Störungen desSozialverhaltens
- emotionale Defizite
Ausschlusskriterien
Kinder und Jugendliche mit schweren körperlichen und/oder geistigen Behinderungen, die von uns nicht ausreichend betreut und versorgt werden können.
Unterbringung
- Ein- und Zweibettzimmer
- Wohn-, Spiel-, Fernseh- und Schlafräume
- Küchen
- Hausaufgabenzimmer
- Entspannungsraum
- Bibliothek
- Töpferwerkstatt
- Fahrradwerkstatt
- Außengelände mit Spiel- und Sportplatz
Schulen
- Grund- und Hauptschule
- Mittelschule
- Realschule
- Gymnasium
- Förderschule (L) in Großenhain (5 km), Meissen (15km) und Riesa (20 km)
- Berufsschule in Großenhain (5 km) und Riesa
- Förderschule (G) in Riesa (20 km) und Skäßchen (8km)
- Alle Schulen sind mit dem Schulbus erreichbar.
Schulförderung
- intensive Betreuung im Hausaufgabenprojekt „Silentium“
- enge Zusammenarbeit mit den Schulen: regelmäßige Lehrergespräche
- Besuch von Elternabenden, Begleitung zu Schulveranstaltungen (Wandertage usw.)
- Organisation von individuell benötigter Förderung (Nachhilfe)
Freizeitangebote
- Wanderungen und Bademöglichkeiten
- Nutzung regionaler Angebote von Sportvereinen und AG’s
- Sport, Spiel, Klettern, Fahrradausflüge
- vielfältige künstlerische Angebote
- hauseigene Bibliothek und Töpferwerkstatt
- Garten- und Hofarbeiten
- Vielfältige Entspannungstechniken, z.B. Atem- und Muskelentspannung, Aromatherapie, Fantasiereisen
- Fitnessangebote wie Walking, Callanetics und vieles mehr
- jährliche Ferienfahrten
Elternkontakte
- Gewährleistung einer kontinuierlichen Kontakthaltung zu den Eltern, Geschwistern sowie anderen Familienangehörigen
- regelmäßige Telefonate, Elterngespräche
- Beurlaubungen und/oder Besuche im Elternhaus werden fallspezifisch in Zusammenarbeit mit dem zustandigen Jugendamt geregelt